In Deutschland ansässige Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese sog sicherheitstechnische Betreuung ist hierbei in verschiedener Art und Weise möglich.
Es wird zwischen der Grund- und der sog. betriebsspezifischen Betreuung unterschieden, näheres entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Rubriken.
Je nach Anzahl der Beschäftigten ist es möglich, auch das sogenannte Unternehmermodell durchzuführen, gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Durchführung des für Sie geeigneten Modelles.