Das Unternehmermodell richtet sich an alle Betriebe mit mindestens einem und bis zu 10 Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigte werden dabei wie Vollzeitbeschäftigte angerechnet.
Das Unternehmermodell hilft den eigenen Betrieb im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu organisieren und damit den rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu.
Um das Unternehmermodell durchführen zu können, muss der Unternehmer folgende Elemente nachweisen:
- Einmalige Teilnahme des Unternehmers an entsprechenden Seminaren
- Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer im eigenen Betrieb
- Regelmäßige Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungen
- Bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch den Betriebsarzt
- Bedarfsgerechte Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des Unternehmermodells ist, dass der Unternehmer persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen über Arbeitsschutz teilnimmt. Gerne unterstützen wir Sie beim Unternehmermodell, durch Beratung bei der Einführung und der Durchführung von bedarfsgerechter Betreuung Ihres Betriebes.