Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist Aufgabe des Unternehmers, und in diversen Gesetzen und Vorschriften niedergelegt.
Diese rechtlichen Vorgaben verpflichten Sie eine fachkundige Betreuung, unter zur Hilfenahme von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zu realisieren.
Im Zuge dieser Vorschriften wird unterschieden zwischen der sog. Grundbetreuung, bei der die zu leistenden Einsatzstunden durch Branchenzugehörigkeit und Mitarbeiterzahlen vorgegeben werden (DGUV V2), und der weiterführenden betriebsspezifischen Betreuung, die individuell je nach Gefährdungsgrad zu vereinbaren ist.
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Arbeitsschutzspezifische Dokumentationen
- Sicherheitsunterweisungen
- Arbeitsschutz- Managementsystems
- Fachliche Beratung zum Brand- und Explosionsschutz
- Festlegung von Maßnahmen
- Grundbetreuung (ASiG/DGUV)
- Prüfungen von Anlagen sowie Arbeits- und Betriebsmittel
- Spezifische Betreuung (ASiG/DGUV)
- Untersuchung und Auswertung von Ereignissen
- Veränderungen von Arbeitsbereichen und -systemen
- Beratung zur Unfallverhütung
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Prospektive Beratung
- Erstellung von Bewegungskonzepten
- Rücken- und Gelenkschule
- Konzepte zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
Sprechen Sie und gerne an, wir beraten Sie gerne…