Die Regelbetreuung für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Zum einen ist hier die Grundbetreuung als Basismodell zu bezeichnen, zum anderen erfolgt darüber hinaus eine betriebsspezifische Betreuung.
Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeitensummen für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, die durch die DGUV Vorschrift 2 festgelegt sind. Bei der betriebsspezifischen Betreuung wird der Umfang durch den Unternehmer festgelegt. Es empfiehlt sich den hierbei tatsächlichen Bedarf gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen.
Die Zeiten für Grundbetreuung sind in den aktuellen Regelwerken festgelegt, und folgendermaßen aufgeteilt:
Die Berechnung der jährlichen Einsatzzeit für Ihren Betrieb erfolgt letztlich durch Multiplikation der Betreuungsgruppe mit der Anzahl Ihrer Beschäftigten. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Unternehmen.