Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Kleinst- und Kleinbetriebe in NRWIhr Betrieb sicher betreut. Ihre Pflichten sicher erfüllt.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreue ich vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe: Handwerk, Praxen, Büros, Dienstleister und kleine Einrichtungen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt und dafür sorgt, dass Ihr Arbeitsschutz vollständig, nachvollziehbar und im Alltag gelebt wird.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Persönliche Betreuung für Kleinst- und Kleinbetriebe nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Mehr erfahren →Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des Arbeitsschutzes und in vielen Betrieben die größte offene Baustelle.
Mehr erfahren →Brandschutz im Betrieb
Als Brandschutzbeauftragter berate ich Sie zum organisatorischen Brandschutz und sorge dafür, dass Ihre Beschäftigten im Ernstfall wissen, was zu tun ist.
Mehr erfahren →Ergonomie & Gesundheitsschutz
Rückenbeschwerden und Fehlbelastungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Ausfallzeiten.
Mehr erfahren →Kleinst- und Kleinbetriebe
In kleinen Betrieben fehlt oft die Zeit, sich um Arbeitsschutz zu kümmern, und die Pflichten sind trotzdem dieselben. Hier betreue ich Sie persönlich: pragmatisch, mit überschaubarem Aufwand und Lösungen, die zu Ihrer Betriebsgröße passen.
- Persönliche Betreuung durch mich
- Kurze Wege, feste Ansprechzeiten
- Dokumentation, die nicht größer ist als Ihr Betrieb
Über die Kosima GmbH
Wenn ein Thema größer wird als eine Beratung, gibt es verlässliche Partner, die ich persönlich kenne. Mittlere und größere Unternehmen, mehrere Standorte oder umfangreiche Betreuungsmandate betreut die Kosima GmbH, an der ich als Gesellschafter beteiligt bin. Mit einem Team von Fachleuten und digitalen Werkzeugen für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Aufgabe des Unternehmers. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Sie, sich durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen zu lassen.
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet dabei zwei Teile: die Grundbetreuung, deren Umfang sich aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt, und die betriebsspezifische Betreuung, die sich nach den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Betrieb richtet.
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitsunterweisungen
- Arbeitsschutzspezifische Dokumentation
- Arbeitsschutz-Managementsysteme
- Beratung zu Brand- und Explosionsschutz
- Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln organisieren
- Untersuchung von Unfällen und Ereignissen
- Beratung zur Unfallverhütung
- Prospektive Beratung bei Planungen
- Ergonomie und Bewegungskonzepte
Lassen Sie uns über Ihren Betrieb sprechen.
Ob Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Inhouse-Seminar oder eine Sicherheitsberatung: Im ersten Gespräch klären wir, was Sie brauchen. Unverbindlich.