Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Arbeitsschutz ist Aufgabe des Unternehmers. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 verpflichten Sie, Ihren Betrieb durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Für Kleinst- und Kleinbetriebe übernehme ich diese Aufgabe als externe Fachkraft: persönlich, mit festen Ansprechzeiten, klarer Dokumentation und Lösungen, die zu Ihrer Betriebsgröße passen.
Was ich übernehme
- Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, abhängig von Branche und Beschäftigtenzahl
- Betriebsspezifische Betreuung nach dem tatsächlichen Gefährdungsgrad
- Regelmäßige Begehungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen
- Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG
- Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen
- Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat
Was Sie davon haben
- Ihre Pflichten aus ASiG und DGUV Vorschrift 2 sind rechtssicher erfüllt
- Eine feste Ansprechperson statt wechselnder Berater
- Weniger Unfälle und Ausfallzeiten durch frühzeitige Maßnahmen
So arbeiten wir zusammen
Zu Beginn ermitteln wir gemeinsam Ihren Betreuungsbedarf nach DGUV Vorschrift 2. Daraus entsteht eine Vereinbarung mit klar festgelegten Leistungen und Einsatzzeiten. Jede Begehung und jede Maßnahme wird dokumentiert. So können Sie gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde jederzeit nachweisen, was getan wurde.