§ 5 ArbSchG
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erstellen und fortschreiben
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des Arbeitsschutzes und in vielen Betrieben die größte offene Baustelle. Ich erstelle sie gemeinsam mit Ihnen, praxisnah und vollständig, einschließlich der psychischen Belastungen. Daraus leite ich Maßnahmen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen ab.
Was ich übernehme
- Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen
- Berücksichtigung psychischer Belastungen, wie es § 5 ArbSchG verlangt
- Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Fortschreibung bei Veränderungen von Arbeitsbereichen, Abläufen oder Arbeitsmitteln
Was Sie davon haben
- Eine vollständige, prüffähige Dokumentation
- Maßnahmen, die sich im Alltag umsetzen lassen
- Klarheit darüber, welche Unterweisungen wann fällig sind
So arbeiten wir zusammen
Ich verschaffe mir vor Ort einen Überblick über Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Abläufe und spreche mit den Beschäftigten. Die Beurteilung erhalten Sie als übersichtliche Dokumentation mit Maßnahmenplan, Verantwortlichen und Terminen. Bei Veränderungen schreiben wir sie gemeinsam fort.
Ihr Betrieb ist größer? Ich betreue vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe. Für mittlere und größere Unternehmen übernimmt die Kosima GmbH die Betreuung, an der ich als Gesellschafter beteiligt bin. Wenn ein Thema größer wird als eine Beratung, gibt es verlässliche Partner, die ich persönlich kenne.