ASR A2.2

Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Nach der ASR A2.2 muss jeder Arbeitgeber eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern benennen, in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten. Ich bilde sie nach der DGUV Information 205-023 aus, mit Theorie und praktischer Löschübung. Auf Wunsch schule ich zugleich Ihre Evakuierungshelfer.

Inhalte

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Brandschutzorganisation und Brandschutzordnung im Betrieb
  • Verhalten im Brandfall
  • Funktion und Wirkung von Feuerlöschern
  • Praktische Löschübung
  • Aufgaben der Evakuierungshelfer bei einer Räumung

Das nehmen Teilnehmende mit

  • Sie erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2
  • Beschäftigte, die einen Feuerlöscher sicher einsetzen können
  • Ein geordneter Ablauf, wenn es darauf ankommt

Ablauf

Die Schulung findet bei Ihnen vor Ort statt. Theorie und Löschübung dauern zusammen etwa einen halben Tag. Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung. Die Auffrischung empfiehlt die DGUV in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Lassen Sie uns über Ihren Betrieb sprechen.

Ob Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Inhouse-Seminar oder eine Sicherheitsberatung: Im ersten Gespräch klären wir, was Sie brauchen. Unverbindlich.